Zum Bericht in der Hessenschau vom 03.02.2009 bitte auf das Anfangsbild der Sendung des HR klicken:
Nachdem in Nordhessen durch eine Änderung des Regionalplans auch Wälder für Windkraftanlagen geöffnet werden sollen, formiert sich flächendeckend der Widerstand hiergegen. Dies sind nicht Gegner der Windenergie, sondern Menschen, die die nachfolgenden Ziele verfolgen:
Windenergie als flächenverbrauchendes, biotopveränderndes und landschaftsbildprägendes Element darf nicht in Rückzugsräume, naturnahe Wälder und auf bewaldete Kuppen kommen.Unsere Landschaft bietet genug belastete, degenerierte und optisch unschöne Bereiche, in denen ein Windpark nur geringen Schaden anrichtet.
Sowohl die natürlichen als auch die technischen Ressourcen sollen durch die Zusammenfassung der Windenergie in großen Parks geschont werden.
Zuwegungen, Verkabelungen und auch der Bauverkehr lassen sich bündeln, wenn nicht jede Gemeinde, Stadt oder privater Investor ein eigenes Projekt umsetzen will.
Sie haben eine interkommunale Bürgerinitiative ( BI ) gegründet. Mit einem Klick auf das nachfolgende Bild gelangen Sie zu der Homepage der BI:
Für weitere Informationen gelangen Sie hier zur Homepage der Bürgerinitiative.
Auch die Wolfhager GRÜNEN kämpfen hierfür und versuchen, die Planer für andere Standorte zu gewinnen bzw. eigene Ideen einzubringen. Besonders das von der Stadt Wolfhagen im Jahr 2000 in Auftrag gegebene Gutachten zu möglichen Standorten und die damalige Stadtmarketing Wolfhagen GmbH kamen zu dem Ergebnis, dass ein möglicher Standort zwischen Niederelsungen und Nothfelden den touristischen Zielen Wolfhagens widerspricht und ferner gegen fast alle Auflagen des Baugesetzbuches verstoßen würde. Daraufhin wurde der Standort in Istha gewählt, an dem aktuell 11 Windkraftanlagen stehen.
Nachfolgend eine Übersicht der Regenerativen Stromerzeugung im Landkreis und der Stadt Kassel mit den Erträgen aus 2007:
Derzeit fehlen uns leider immer noch konkrete Daten zu diesem Projekt, die von Wirtschaftsunternehmen normalerweise vor einer so umfangreichen Investion grundsätzlich herausgegeben werden. Daher können wir auch heute immer noch nicht erkennen, ob das Projekt auf einem soliden Fundament aufgebaut ist.
Was jeder Kapitalanlager beachten sollte, kann man auf der Homepage der BaFin ( Bundesanstalt für Fnanzdienstleistungsaufsicht ) nachlesen. Sie kommen über den nachfolgenden Link auf diese Homepage:
Landesverband Hessen Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
In Wolfhagen wird derzeit geprüft, ob nach dem Vorbild von Dardesheim die Versorgung der Wolfhager Haushalte und Firmen schwerpunktmäßig aus Windkraft erfolgen kann und auch weitere umweltschonende Techniken, wie z.B. Autos mit Solartankstelle umsetzbar sind.
Ferner soll durch Einführung neuer Techniken der Stromverbrauch gesenkt werden.
Wer sich ein Bild von den Gegebenheiten in Dardesheim machen möchte, findet mit einem Klick auf das Logo vom Windpark nähere Informationen:
Rede von Peter Kranz in der Stadtverordnetenversammlung am 17-04-2008:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Glückwunsch !
sie werden sich sicherlich fragen, wem die Glückwünsche gelten. Dies sind wir alle, denn wir können uns freuen, dass unsere Stadtwerke und das Team um Herrn Rühl, so aktiv an umweltfreundlichen Themen arbeiten.
Hierfür haben ihm bereits alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien ihre Unterstützung zugesagt – auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Aufgrund der stetig steigenden Energiekosten und der Abhängigkeit von Dritten bin ich mir sicher, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung hinter dem Projekt steht, in Wolfhagen den Strombedarf bis 2015 selber aus erneuerbaren Energien zu decken.
Hierbei bauen die Stadtwerke auf dem Projekt der nachhaltigen 100%-Erneuerbaren-Energie-Region der deENetauf, die allerdings nicht in Städten, sondern in vernetzten Regionen denkt und noch weitere Energiequellen, wie z.B. Biomasse, einbezieht.
Redebeitrag zur Stadtverordnetenversammlung:
Wir sind heute aufgerufen, unsere Positionen zur weiteren Entwicklung des Projekts zu beziehen, um den Stadtwerken und der Verwaltung die Richtung aufzuzeigen, in der sich das Projekt bewegen soll.
In den bislang drei Infoveranstaltungen in Nothfelden, Klimaoffensive und Niederelsungen hat sich deutlich die Bandbreite der Pro und Kontra-Argumente gezeigt.
Daher sollten wir – wie beim Hausbau – ein ordentliches Fundament legen, damit alles, was danach kommt, auf festem Boden steht.
Hier würde ich gerne bis zur nächsten öffentlichen Veranstaltung am 23.04. in der Stadthalle wissen, ab welchem „Ertrag“ eine Windkraftanlage rentabel arbeitet, welche bestehenden Standorte erweiterungsfähig sind und ob auch Anlagen der 6 MW-Klasse denkbar wären.
Die Stadtwerke haben uns bereits 4 Wunschstandorte präsentiert und diese aufgrund bislang vorliegender Einschätzungen bewertet.
Die Auswahl wurde dabei von der Ertragsseite vorgenommen. Wir hingegen sehen diese Aktion nicht gewinnorientiert, sondern unter dem eingangs genannten Ziel, sich selber mit sauberem Strom zu versorgen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat vor einigen Jahren bereits beschlossen, dass auf Wolfhager Grund- und Boden die Anlagen in geordneten Räumen entstehen sollen und dabei ebenfalls die Höhe solcher Anlagen auf 100 m begrenzt. Im Regionalplan sind Waldgebiete ausgeschlossen.
Wir wissen alle von der Planung, dass ca. 2011 der Landkreis und die Stadt Kassel verschmolzen werden sollen und dann jeder Stadt die Aufgaben übertragen werden, für die sie die besten Voraussetzungen mitbringt.
Da auch deENet in Regionen denkt und wir im Bereich des interkommunalen Gewerbegebiets gut mit Breuna zusammen arbeiten, sollte ein Konzept für die Region entstehen. Im Prinzip haben wir auch schon einen interkommunalen Windpark. Denn die Städte Naumburg, Bad Emstal und Wolfhagen haben bei Istha bereits Windkraftanlagen stehen, die laut Aussage des Betreibers, der Fa. Enercon mehr Strom produzieren, als die drei Anreinergemeinden insgesamt verbrauchen. Etwa 32 Mio. kW/h werden hier jährlich produziert, was für ca. 30.000 Menschen ausreicht.
Wir sehen also, dass wir bereits gute Voraussetzungen für einen gemeinsamen Windpark haben. Wenn wir also jetzt nach einem weiteren Standort für Windanlagen suchen müssen, sollte dies mit den Nachbargemeinden zusammen erfolgen.
Ob das Projekt allerdings unter dem Dach der Stadtwerke umgesetzt werden kann, sollte rechtlich geprüft werden. Auf bundesebene wird ja derzeit überlegt, Stromerzeugung und Stromnetz zu trennen.
Als neuer Standort für einen Windpark bietet sich aus meiner Sicht besonders die Pommernkaserne an und das möchte ich nachfolgend begründen:
- Hier steht von allen 4 Wunschstandorten die weitaus größte Fläche zur Verfügung. - Die Infrastruktur durch die Panzerstraßen ist bereits vorhanden. - Es entsteht dort das größte Fotovoltaikdach in Hessen. - Die Kaserne eignet sich ebenfalls für eine Biomasseanlage. - Es würde der Konversion entgegenkommen. - Wir würden sparsam mit den Flächen umgehen. - In der Kaserne könnten Forschung- und weitere Spitzentechnologie angesiedelt werden. - Durch die Anbindung an den Nahverkehr ist die Kaserne gut für Besucher/Schulklassen erreichbar. - Es könnte nach dem Vorbild vorwiegend norddeutscher Erlebnislandschaften ein Technikpark angesiedelt werden. - Es wären auch 6 MW-Anlagen möglich. D.h., bei 5 Anlagen könnten wir genauso viel Strom erzeugen, wie alle Anlagen im Bereich Istha. - Durch die Vielzahl der dann dort vorhandenen Besichtigungsmöglichkeiten ist die Kaserne aus touristischer Sicht wesentlich attraktiver.
Ich rufe daher alle Verantwortlichen auf, sich ebenfalls Gedanken über einen „ausbaufähigen Standort“ zu machen und die Frage nach Renditen hinten anzustellen.
Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Homepage der Wolfhager Stadtwerke.
Die GRÜNEN in Hilchenbach haben zum Bau des dortigen Windparks umfangreiche Inforamtionen bereitgestellt. Zu diesen gelangen sie H I E R
Die ZDF-Sendung WISO berichtet über "ENERGIE bewegt die Welt". Hier werden alle Herstellungsformen genau erklärt. Zu diesen Infofilmen gelangen sie über den nachfolgenden Link:
Auch die Stadt Zierenberg beabsichtigt den Bau eines Windparks. Hierfür war ein Standort am "Bärenberg" vorgesehen, der aber mittlerweile seitens des RP als nicht genehmigunsfähig beurteilt wurde.
Seit Anfang der Woche steht der 2. Entwurf für den Regionalplan Nordhessen 2008 im Internet zum Download bereit. Sie gelangen HIER direkt auf die Seite des Regierungspräsidiums.
Die offizielle Anhörung und Offenlegung findet vom 19.11. bis zum 18.12.2008 statt. Diese kurze Frist von 4 Wochen ist in §10 (4) des Landesplanungsgesetzes festgelegt.
Die zweite Offenlegung des Regionalplanes ist notwendig geworden, weil während der ersten Offenlegung erhebliche Änderungen vor allem im Bereich der Windkraft durchgesetzt wurden. Dies ist auch auf unseren politischen Druck zurück zu führen. In anderen Kapiteln des Planes sind ebenfalls kleinere Änderungen vorgenommen worden.
Der neue Entwurf enthält jetzt 22 Vorranggebiete für die Windkraft mit einer Fläche von 1.340 ha und 24 Bestandsflächen mit rd. 1.185 ha Fläche. Das ist deutlich mehr als im ersten Entwurf vorgesehen war. Das Repowering von zahlreichen älteren Anlagen, die schon lange erfolgreich und konfliktfrei betrieben werden, ist jetzt möglich. In der Summe stehen damit rund 2.520 ha „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ zur Verfügung – das entspricht einem Flächenanteil von 0,3 % der Gesamtfläche der Planungsregion.
Das ist immer noch zu wenig. Wir arbeiten weiter daran, dass die Windkraft mehr Raum bekommt. In welcher Weise das geschieht, hängt auch von den Koalitionsverhandlungen in Wiesbaden ab. Die bisherigen Gespräche lassen deutliche Fortschritte erwarten. Unsere Position ist klar: Wir fordern mehr Flächen für die Windkraft. Ohne die Windkraft ist die Energiewende in Deutschland nicht zu schaffen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Beteiligten und Interessierten in Verbänden und in Kommunalparlamenten sind aufgefordert, sich mit dem Plan auseinander zu setzen. Insbesondere mit der Frage, wo noch Raum für die Windkraft ist. Dafür bieten sich vor allem so genannte Suchräume für die Windkraft an. Diese sind in einer gesonderten Karte dargestellt, die nicht Teil der Planungsunterlagen für die Offenlegung ist. Sie liegt lediglich den Fraktionen in der Regionalversammlung vor und ist im Korbacher Büro unserer Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch einsehbar. Für Anregungen und Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Diskussionen PRO bzw. KONTRA eines möglichen Standortes, sowohl in der Bevölkerung, als auch in den Parteien, hat mich veranlasst, den Bürgermeister um ein „parteiübergreifendes Gespräch“ zu bitten. Ich halte es für nicht vorteilhaft, so Peter Kranz, wenn wir den von allen Parteien und dem Großteil der Bevölkerung gewollten Bürgerwindpark zerreden.
Wir Politiker haben viel zu lange ausschließlich den Stadtwerken die ganze Arbeit überlassen. Dadurch wurde von Beginn an nur nach Standorten mit größtem Windertrag gesucht. Auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach meinen Informationen bislang nicht erfolgt.
Aus meiner Sicht, so Kranz weiter, muss ein Standort gefunden werden, der nicht so sensibel ist, wie der zwischen Niederelsungen und Nothfelden. Auch die übergeordnete Politik muss hier in die Entscheidungsfindung einfließen. Mit dem Regionalplanentwurf zeigt sich, dass es keine Kommune alleine umsetzen kann.
Daher bringe ich erneut meinen bereits im April vorgetragenen Standortvorschlag der Pommernkaserne ins Gespräch.
Dieser Standort eignet sich aus meiner Sicht für einen interkommunalen Windpark besonders gut, da
- hier die gleichen Höhen in Bezug auf den Meeresspiegel vorliegen, wie sie in Istha vorhanden sind und in Istha 2007 noch Anlagen von ENERCON errichtet wurden, die kleiner sind, als die jetzt geplanten.
- hier von allen zuletzt diskutierten Standortmöglichkeiten die weitaus größte Fläche zur Verfügung steht.
- die Infrastruktur für Montage und Wartung der Anlagen durch die Panzerstraßen bereits vorhanden ist.
- hier das größte Fotovoltaikdach in Hessen seinen Betrieb aufgenommen hat.
- die Kaserne sich ebenfalls für eine Biomasseanlage eignet.
- ggf. Fördergelder aus der Nachnutzung der Kaserne für dieses Projekt genutzt werden können.
- der vom Gesetzgeber verlangte sparsame Umgang mit Flächen bei Bebauungsmaßnahmen beachtet wird.
- in der Kaserne Forschungs- und weitere Spitzentechnologie angesiedelt werden soll.
- die Anbindung an den Nahverkehr mit der Regio-Tram und den Regional-Expresszügen gut für Besucher bzw. Schulklassen ist.
- nach dem Vorbild des POWER-PARKS in Glücksburg ein Technikpark mit Hotellerie angesiedelt und durch z.B. die ENERGY2000-Agentur des Landkreises betrieben werden kann.
- die „Gondeln“ der Anlagen auch für Besichtigungen genutzt werden können.
- auch wesentlich größere Anlagen sind denkbar. D.h., mit wenigen Anlagen könnten wir genauso viel Strom (ca. 32 Mio MW) erzeugen, wie alle Anlagen im Bereich Naumburg, Bad Emstal und Wolfhagen-Istha zusammen.
- mit einem wünschenswerten Partner wie dem VW-Konzern könnte die Entwicklung von Elektroautos auf dem Gelände stattfinden. Der ehemalige Truppenübungsplatz wäre dann Testgelände.Hier könnten dann auch Interessierte ein Elektroauto testweise fahren und sich mit dem "etwas anderen Fahrgefühl" vertraut machen.
- nach der vom Bund geschuldeten Entmunitionierung stehen hier auch Flächen für schnell nchwachsende Rohstoffe zu Verfügung. Diese sind ein wichtiger Baustein für eine Biomasseanlage.
- Die Kaserne durch die Vielzahl der dann dort vorhandenen Besichtigungsmöglichkeiten, inkl. z.B. Bunkerbesichtigungen, aus touristischer Sicht wesentlich attraktiver wird.
Ich gehe davon aus, so Peter Kranz, dass mit den vorgenannten Aktivitäten der etwas schlechtere Windertrag in der Pommernkaserne durch die Vielzahl der erwähnten Einnahmepotentiale mehr als wettgemacht wird. Nachbargemeinden können sich nach meiner Vorstellung ebenfalls hier beteiligen und somit auch ihren Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung leisten.
Fest steht für mich aber auch, dass nach Erreichen dieses Ziels der 100-Prozent-Erneuerbare-Energie-Gemeinde keinen weiteren Windenergieanlagenstandorte mehr zugestimmt wird. Der Regionalplan sollte daher derart nachgebessert werden, dass nur Kommunen neue Standorte ausweisen müssen, die noch keinen Strom aus 100 % Erneuerbare Energien produzieren.
Wer gerne seine Meinung im Internet kundtun möchte, kann dies auf der Seite des HNA-Leserforums. Dazu bitte H I E R klicken !
Die ehemalige Kreistadt Wolfhagen hat im Laufe der letzten Jahre auch ihre letzte Diskothek verloren, obwohl im Gegenzug das Angebot an Bistros und Pubs verbessert wurde.
Die GRÜNEN haben sich daher dazu entschlossen, hier für Abhilfe zu sorgen. Daher wurde sofort in der Bürgerversammlung im November 2007 der Wunsch von Jugendlichen, in der Stadthalle eine ABI-Fete durchzuführen, unterstützt.
Hier wurde von uns besonders darauf hingewiesen, dass in den Nachbargemeinden vergleichbare Aktivitäten durchgeführt werden, die durch die hervorragende Organisation immer sehr erfolgreich sind. Mit dem Versprechen, ein entsprechendes Konzept für die ABI-Fete einzureichen, wurde dann von allen Parteien in Aussicht gestellt, dass man nach Prüfung des Konzepts die Stadthalle freigeben würde.
Am 29.03.2008 war es dann so weit: Die 2. Wolfhager ABI-Fete konnte stattfinden. Wer mehr hierüber wissen möchte, findet H I E R viele Einzelbilder und H I E R die Gesamtübersicht der Bilder, die auf www.fantastic-party.de enthalten sind und auch in der HNA war Positives nachzulesen.
Die Menschen werden älter. Wer dabei noch in seiner Mobilität behindert ist, kommt nur sehr schwer an Informationen. Hierbei hilft das Internet. Wer Antworten zu bestimmten Themen sucht, findet hier oft einen ersten Hinweis.
Für Menschen ab 55 Jahre gibt es u.a. auf dem Informationsportal www.wissensdurstig.de Hinweise zu Veranstaltungen.
Diese Seite ist ein Angebot der Bundesarbeitsgemeinschaft für senioren-Organisationen - kurz BAGSO, dass von der Bundesregierung gefördert wird.
Wer Sport und Geselligkeit sucht, kann z.B. für einen geringen Jahresbeitrag beim VfL Wolfhagen an Kursen teilnehmen, die sich speziell an Senioren wenden. Nähere Informationen finden sie H I E R .
Nehmen Sie bitte auch der Bundestagswahl teil. Nutzen Sie Ihr Recht zu entscheiden, wohin der Weg in den nächsten Jahren gehen soll. Nicht alle Menschen auf der Welt haben diese Möglichkeit!! Warum Sie nach unserem großen Stimmenzuwachs bei der Hessenwahl und Europawahl auch zu dieser Wahl gehen und uns auf bundesebene Ihre Stimme geben sollten, sagt der nachfolgende Wahlkampfwerbesport zur Bundestagswahl ganz deutlich:
Bis auf DIE GRÜNEN wollen alle Parteien die Erweiterungsfläche des bisherigen Gewerbegebiets "Am Riesen" in ein Industriegebiet umwandeln, um dort u.a. die Ansiedlung eines Asphaltmischwerks zu ermöglichen. Nachdem die Anregungen und Bedenken der Wolfhager Bürger/innen und zahlreicher öffentlicher Träger die restlichen Wolfhager Parteien nicht zu einer Änderung dieses Vorhabens bewogen haben, wurde am 05.07. in der Stadtverordnetenversammlung die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans beschlossen. Der Redeauszug des GRÜNEN-Stadtverordneten, Peter Kranz, ist nachfolgend aufgeführt:
Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans „Am Riesen“ in Niederelsungen
Die Stadtverordneten sind dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet. Daher müssen wir – wie immer – Vor- bzw. Nachteile der anstehenden Entscheidungen sorgsam abwägen.
Im vorliegenden Fall dürfen daher aus unserer Sicht die Interessen der direkt von einer Maßnahme betroffenen Menschen nicht über den finanziellen Interessen stehen und müssen besonderes Gewicht bei unserer Entscheidung haben.
Leider steht die Fa. Wachenfeld bei der aktuellen Diskussion im Vordergrund und bekommt derzeit den Unmut der Bevölkerung ab. Aber eigentlich geht es – zumindest jetzt noch nicht – um das Asphaltmischwerk, sondern um die künftig mögliche Nutzung des gewerblichen Erweiterungsgebietes „Am Riesen“.
Der derzeit aktuelle Bebauungsplan „Am Riesen“, der für die Flächen u.a. der Firmen Steinbock und Gante gilt, wurde im Jahr 1996 beschlossen. Hierin ist u.a. festgelegt, dass
- eine max. Firsthöhe von 11,5 m über der Bezugshöhe einzuhalten ist. - entlang der Landesstr. in einem Abstand von 20 m keine wesentlichen Aufschüttungen (Wälle) möglich sind. - Gewerbebetriebe zugelassen werden, die „nicht erheblich belästigend“ sind und für die keine nach dem 4. Bundesimmissionsgesetz erforderlichen Genehmigungen notwendig sind. - Großflächige Betriebe mit großen Lager- und Rangierflächen, die nur schwer gestalterisch einzubinden sind, grundsätzlich im nördlichen Bereich zwischen Wald und Autobahn angesiedelt werden sollen. - Keine Regenwasserversickerung, da angesichts der starken Durchlässigkeit der anstehenden Kalkgesteine und der entsprechenden Verschmutzungsempflindlichkeit des Grundwasser abgeraten wird.
Ferner wurde die Ausgangssituation für das „Gewerbegebiet Niederelsungen“ von der Arbeitsgruppe für kommunale Planung und Beratung aus Melsungen damals wie folgt beschrieben:
„Das Planungsgebiet ist für den Wirtschaftsverkehr günstig, siedlungsstrukturell und landschaftlich exponiert gelegen. Durch seine Kuppenlage ist es weithin sichtbar und besteht aus ökologisch sensiblen Flächen“.
Die nunmehr beabsichtige Erweitung in Richtung Niederelsungen ignoriert diese damals festgelegten Eckwerte, die überhaupt dazu geführt haben, dass ein Gewerbegebiet „Am Riesen“ entstehen konnte.
Es gibt auch zahlreiche weitere Argumente, die dafür sprechen, die bisherigen Auflagen auch für das Erweiterungsgebiet anzusetzen. So ist z.B. in unserer letzten Stadtverordnetensitzung die Auslegung des Landschaftsplans mit Stand Mai 2007 beschlossen worden. In der hierzu gehörenden Klimakarte ist das Gebiet als Kaltluftentstehungsgebiet gekennzeichnet, dessen Luft direkt nach Niederelsungen geleitet wird.
Damit steht fest, dass dieses Gebiet für die Luftqualität in Niederelsungen sehr wichtig ist.
Im „Leitfaden zur städtebaulichen Planung“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist zu lesen, dass in der Bauleitplanung eine nachhaltige und dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozial gerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen ist, eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Auch das Baugesetzbuch gibt uns u.a. die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds vor.
Weiterhin ist das Gebiet mit EU-Mitteln erschlossen worden und fällt unter die Ziel-2-Förderung. Dabei werden die Schwerpunkte auf eine nachhaltige Entwicklung durch Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, erhöhte soziale Integration sowie Schutz und Verbesserung der Umweltqualität gelegt.
Wir bieten allen potentiellen Investoren in Form der vielen Gewerbeflächen – einschließlich der Pommern-Kaserne - eine sehr gute Ware an, die auch ihren Preis haben muss. Wenn es also der Wunsch eines Investors ist, sein Unternehmen möglichst dicht an der Autobahn zu bauen und - ähnlich wie Vitaqua – bestimmte Grundstückseigenschaften benötigt, dann kann er dies im Hiddeser Feld gerne umsetzen.
Planungssicherheit gibt es in Wolfhagen für alle gewerblichen Investoren - aber was ist mit den privaten, den "Häuslebauern"? Wenn das Gewerbegebiet "Am Riesen" zum Industriegebiet wird, gibt es einen massiven Vertrauensschwund in die Zusagen der Stadt Wolfhagen. Ob sich dann noch jemand auf gültige Bebauungspläne verlassen kann, wenn er für sich und seine Familie einen geeigneten Platz sucht ?
Seitens unseres Bürgermeisters wurde weiterhin mehrfach betont, dass es derzeit eine rege Nachfrage für gewerbliche Flächen gibt. Wir sehen es daher als unproblematisch an, dass wir sicherlich andere Investoren finden werden, die sich besser in das Landschaftsbild „Am Riesen“ einfügen und vor allem wesentlich mehr Arbeitsplätze bieten werden.
Bei dem geplanten Asphaltmischwerk findet z.B. für 5 Arbeitsplätze ein verhältnismäßig hoher Flächenverbrauch statt, denn bei der Firma Steinbock arbeiten z.B. derzeit ca. 20 Menschen auf einer nur ¼ so großen Fläche.
In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, die am letzten Dienstag stattfand, wurde den Anregungen und Bedenken aus dem Regierungspräsidium, der unteren und der oberen Naturschutzbehörde, dem Amt für Ländlichen Raum, dem NABU und vor allem den direkt betroffenen Mitbürger/Innen nicht Rechnung getragen.
Sollten heute die Änderungen „Am Riesen“ beschlossen werden, so bieten wir den direkt betroffenen Bürger/Innen an, sie bei der Einleitung eines Bürgerbegehren zu unterstützen. Bei 1.038 benötigen Unterschriften gehen wir davon aus, alleine mindestens 50 % von den Niederelsunger Wahlberechtigten zu bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie alle haben nochmals persönlich ein Schreiben des Ortsbeirats erhalten, in dem er sie bittet, die heute zur Abstimmung kommenden Änderungen abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, dem Investor eine Alternative zu bieten.
Da aber auch die Ansiedlung der Reparaturwerkstatt für Wohnmobile von der Änderung der F- und B-Plans abhängt, unterstützen Bündnis 90 / GRÜNE zwar grundsätzlich den Antrag des Ortsbeirats. Wir werden aber einer Umwandlung zu den gleichen Bedingungen wie für das bisherige Gewerbegebiet „Am Riesen“ zustimmen, um auch diese Flächen schnellstmöglich im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung Wolfhagens und Schaffung neuer Arbeitsplätze nutzen zu können.
Wir bitten sie daher, sich dem Wunsch unserer Wähler anzuschließen. Vielen Dank !
Zum Bericht der Hessenschau vom 04. Juli 2007 bitte auf das Logo klicken:
Zum Bericht der Hessenschau vom 04. November 2007 bitte auf das Logo klicken:
Wo heute das Schotterwerk der Südharz-Asphalt (SHA) steht, befand sich früher die Basaltverladung, direkt an der stillgelegten Bahnstrecke. Basaltwerk und Raiffeisen-Lager hatten eigene Gleisanschlüsse, bei letzterem wurden die Güterwagen einzeln über Drehscheiben rangiert.
Bitte auf Lageplan klicken, um den Standort anzeigen zu lassen!!
Gegenüber dem o.a. "Musterbetrieb" in Dransfeld handelt es sich beim nachfolgenden Gewerbeerweiterungsgebiet "Am Riesen" somit nicht um ein vorbelastetes Gebiet.
Bitte auf Lageplan klicken, um den Standort anzeigen zu lassen!!
Am 12.07. fiel der Startschuss zum geplanten Bürgerbegehren gegen die Ausweisung des bisherigen Gewerbeerweiterungsgebietes Niederelsungen in ein Industriegebiet. Die Hessische Gemeindeordnung ermöglicht es, sich gegen Beschlüsse, die aus Sicht der Bürger/innen nicht im Interesse der Mehrheit der Menschen in Wolfhagen sind, zur Wehr zu setzen.
Die Wolfhager GRÜNEN rufen daher alle Bürger/innen sowie die Geschäftsleute auf, die Bürgerinitiative bei der Unterschriftensammlung zu unterstützen.
Informationen über die Bürgerinitiative finden Sie unter:
Dies stellt noch keine politische Entscheidung für oder gegen das Industriegebiet dar, sondern trägt dazu bei, dass es überhaupt zu einer flächendeckenden Bürgerbefragung kommt.
Die GRÜNEN würden sich freuen, wenn möglichst alle Wahlberechtigten in Wolfhagen mitmachen, denn morgen kann es eine ähnliche Situation auch in einem anderen Stadtteil geben !!
Spruch des Tages:
Ich kann immer wählen, aber ich sollte wissen, dass ich auch dann wähle, wenn ich nicht wähle. (Jean-Paul Sartre)
Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung am 5. Juli dieses Jahres das Gewerbegebiet „Am Riesen“ auch für Industriefirmen freigegeben hat, bildete sich schnell eine Interessengemeinschaft, bestehend aus der Bürgerinitiative „Keine Industrie Am Riesen“, dem Ortbeirat Niederelsungen und der Wolfhager Bündnisgrünen. Alle hatten sich seit der ersten Information über das Vorhaben der Stadt Wolfhagen einstimmig dagegen ausgesprochen.
Was Anfangs wohl kein Befürworter des Industriegebietes „Am Riesen“ für möglich hielt, haben engagierte Menschen aus allen Stadtteilen, der Kernstadt und benachbarten Gemeinden erreicht.
Viele haben der Initiative nicht zugetraut, in der Zeit der großen Schulferien, mit vielen abwesenden Wahlberechtigten, die gesetzliche Hürde von 10 % bzw. 1.038 unterstützenden Unterschriften innerhalb weniger Wochen für einen Bürgerentscheid zu erhalten.
Das Ergebnis der gemeinsamen Aktion gegen das Industriegebiet wurde Herrn Bürgermeister Schaake vor vielen interessierten Zuschauern und der Presse in Form von Listen mit Unterschriften übergeben. Über 3.500 wahlberechtigte Bürger/innen unterstützen damit die Durchführung eines Bürgerentscheids.
Noch erfreulicher ist es, dass es der Bürgerinitiative gelungen ist, alternativ für das Gewerbegebiet „Am Riesen“ einen Investor zu finden, der mit seinem Unternehmen kein Industriegebiet benötigt und der ein Vielfaches an Arbeitsplätzen des geplanten Asphaltmischwerkes bieten wird. Ferner kann auch davon ausgegangen werden, dass die Einnahmen aus Gewerbesteuer höher ausfallen werden.
Mit Mail vom 10. August haben wir Herrn Bürgermeister Schaake sowie Herrn Stadtverordnetenvorsteher Kunz und den Fraktionsvorsitzenden der drei anderen im Wolfhager Stadtparlament vertretenen Parteien vorgeschlagen, im Anschluss an den heutigen Termin ein interfraktionelles Gespräch zu führen. Unser Ziel ist es, dass alle Parteien bis Freitag, 17.08.07 eine klare, gemeinsame Beschlussempfehlung erarbeiten, dass die Änderungen des F- und B-Plans zurückgenommen und die Umwandlung des Gewerbeerweiterungsgebiets zum Gewerbegebiet - mit den gleichen Auflagen wie für die bereits erschlossene Fläche (Steinbock/Gante) – verabschiedet wird.
Sollte diese gemeinsame Beschlussempfehlung nicht zustande kommen, werden die Wolfhager Grünen einen entsprechenden Antrag zur nächsten Stadtverordneten-versammlung vorbereiten.
Gemessen an den letzten Kommunalwahlen in Wolfhagen im Jahr 2006, haben sich bereits jetzt ca. 35 % der Wahlberechtigten für die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Frage der Rückwandlung des Industriegebiets ausgesprochen. Im Verhältnis zu den tatsächlich in 2006 zur Wahl gegangenen Menschen unterstützen sogar ca. 70 % die Durchführung eines Bürgerentscheids.
Die Wolfhager GRÜNEN gehen somit davon aus, dass diese überwältigende – fast bayerische Maßstäbe erreichende – Willensbekundung der Wähler/innen dazu führt, dass seitens der städtischen Gremien die Entscheidung vom 05.07.2007 in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2007 aufgehoben wird. Damit würde die Stadt auch die Kosten für einen Wahlgang sparen und den Investoren frühzeitig Planungssicherheit bieten.
Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle bei Herrn Gernot Löwenstein, stellvertretend für alle Aktiven der Bürgerinitiative, für die sachliche und professionelle Zusammenarbeit während der letzten 5 Wochen bedanken.
Ein besonderer Dank geht auch an die Firmen ALDI und LIDL für die Bereitstellung von Aktionsflächen und an die Presse, für die umfangreiche und objektive Berichterstattung.
Am 13.09. wurde in Wolfhagen Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird eine Entscheidung der städtischen Gremien durch die Befragung aller wahlberechtigten Wolfhager/innen in einem Bürgerentscheid, der am 04. November stattfindet, überprüft. Hierbei bleibt festzustellen, dass dies ein wesentlicher Verdienst der Bürgerinitiative (BI) „Keine Industrie am Riesen“ ist.
Jetzt können die Befürworter des Industriegebietes, bestehend aus Bürgermeister, Magistrat, SPD, CDU und Wolfhager Liste/FDP zeigen, dass sie den bislang als „Interessen weniger“ bezeichneten Widerstand endlich ernst nehmen und zu einem fairen „Wahlkampf“ bereit sind. Dazu gehört auch, dass die Argumente der jeweiligen Gegenseite richtig wiedergegeben werden.
In der HNA vom 22.09. nahm Bürgermeister Reinhard Schaake, als Gemeindewahlleiter, gem. der gesetzlichen Auflagen der hessischen Gemeindeordnung und des hessischen Kommunalwahlgesetz die Bekanntmachung vor. Diese soll die Erläuterung des Gemeindevorstands, die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller, als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen.
Herausgekommen ist 1 Spalte für die Antragsteller und 4 ½ Spalten für den Gemeindevorstand.
Die dann getätigten Angaben, die die Begründung der Stadtverordnetenversammlung darstellen soll, sind nicht mit den darin vertretenen Parteien abgestimmt worden. Ferner wird durch die darin enthaltene falsche Bezeichnung der BI der Eindruck erweckt, es ginge lediglich um das Asphaltmischwerk. Somit bleibt festzustellen, dass die Vertreter der Befürworter bislang nicht verstanden haben, dass das Ziel des Bürgerbegehrens „Keine Industrie Am Riesen“ lautet. Deshalb wird nicht nur das Asphaltmischwerk, sondern jegliche Industrie an dieser Stelle abgelehnt. Auch unsere Nachbargemeinde Breuna möchte keine Industrie vor ihrer Tür, was sie der Stadt Wolfhagen bereits schriftlich mitgeteilt hat.
Ferner greift der sich ständig wiederholende Hinweis auf Zinslasten nicht, denn Schuld an den hohen Zinslasten sind ganz alleine die bislang politisch Verantwortlichen, da sie nicht ausreichend aktiv vermarktet haben. Entgegen der Ratschläge wurde damals das Hiddeser Feld erschlossen, obwohl schon zu dieser Zeit auf das unebene Gelände und seine damit schlechteren Vermarktungschancen hingewiesen wurde. Jetzt drohen den Wolfhager und Breunaern die Kosten für die bislang nicht verkauften Gewerbeflächen, die viel höher sind, als das, was derzeit „Am Riesen“ diskutiert wird.
Die damaligen EU-Gelder waren zur Schaffung von Arbeitsplätzen als Ersatz für die Schließung der Pommernkaserne vorgesehen. Was aber bietet ein Unternehmen an Arbeitsplätzen, wenn max. 5 Menschen auf nunmehr 28.000 m² Fläche arbeiten sollen ? In jedem Fall ist der Flächenverbrauch für diese 5 Plätze viel zu hoch.
Das „Am Riesen“ keine Industrie angesiedelt werden soll, steht u.a. auch in den Stellungnahmen der Naturschutzbehörde des Landkreis Kassel, des Amtes für den ländlichen Raum und des Dezernats für Naturschutz und Landschaftsplanung im Regierungspräsidium.
Auf mögliche Zusatzkosten, bedingt durch eine Linksabbiegerspur, die von den Bürger/innen zu tragen sind, macht das Amt für Straßen- und Verkehrswesen aufmerksam. Auch die Wasserbehörde des Landkreises Kassel informiert, dass ein Industriebetrieb an das Kanalsystem der biologischen Kläranlage in Niederelsungen angeschlossen werden muss, was nicht ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Wenn es also extra wegen eines Unternehmens zum evtl. millionenschweren Umbau der Kläranlage kommen sollte, werden die Wolfhager Bürger/innen über die Wasserpreise mit weiteren Kosten belastet.
Nicht zuletzt haben bei der Erschließung des ersten Teils des Gewerbegebietes, auf dem sich die Firmen Gante und Steinbock angesiedelt haben, alle politischen Entscheider festgelegt, dass auch bei der Erweiterungsfläche „Am Riesen“ nur „sauberes Gewerbe“ zugelassen werden darf.
Dies auch deshalb, da in der aktuellen Wolfhager Broschüre "Wolfhagen - die historische Fachwerkstadt im Märchenland der Brüder Grimm an der Deutschen Fachwerkstraße" gleich auf der 2. Seite u.a. folgendes steht:
Wolfhagen im Naturpark Habichtswald - eine Stadt mit hohem Wohn- und Erholungswert
.... Wolfhagen mit den staatlich anerkannten Erholungsgebieten Ippinhausen und Niederelsungen bietet dem Urlauber Ruhe, Entspannung und Erholung. Am Ort befindet sich keine luftverunreinigende Industrie.
Das Gebiet „Am Riesen“ gehört zum Kaltluftentstehungsgebiet für Niederelsungen und dient somit der Frischluftzufuhr. Dies ist so in dem von den Parteien vorgeprüften und auf Druck der Fraktionen von SPD und FDP/Wolfhager Liste ausgelegten Landschaftsplanentwurfs der Stadt Wolfhagen mit Stand Mai 2007 nachzulesen.
Es werden noch viele Veranstaltungen - auch in den Stadtteilen - stattfinden, die in der örtlichen Presse angekündigt werden. Wichtig ist jetzt, dass sich die Bürger/innen anhand der vielen, hoffentlich sachlichen Informationen beider Seiten, eine Meinung für ihre Entscheidung am 4.11. bilden können und vor allem zur Wahl gehen bzw. bei Verhinderung von der Briefwahl Gebrauch machen.
Wir hätten uns gewünscht, dass die für den 2.11. geplante Bürgerversammlung nicht von der Stadt auf den 23.11. verschoben wird. Denn hier hätten sich alle Verantwortlichen noch einmal den Fragen der Bevölkerung stellen können
Jubel bei der Bürgerinitiative nach der gewonnenen Wahl am 04.11.2007.
Sieg der Bürgerinitiative (BI) in Wolfhagen. Beim Bürgerentscheid setzten sich gestern die Gegner einer Industrieansiedlung auf dem Areal Am Riesen bei Niederelsungen durch. Damit gibt es wohl kaum noch Chancen für die Ansiedlung eines Asphaltmischwerks der Korbacher Firma Wachenfeld neben der A 44. Die BI erhielt 2963 Stimmen, 1252 Wolfhager stimmten für den Industriestandort. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,6 Prozent. (awe) Foto: Ricken † LOKALES
Az.: 33/Ks-53 e 621 -2.1-ScheuermannRegierungspräsidium Kassel
- Abteilung Umwelt Kassel-Dezernat 33/Ks Immissions- und Strahlenschutz
Niederschriftüber den Erörterungstermin am 16.04.2007 in 34466 Wolfhagen-Viesebeck im Saal der Gaststätte Hessenkrug
Dauer: 10.00 Uhr bis 14.26 UhrGegenstand des Erörterungstermins:Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSehG)
Antragsteller: Hartmut Scheuermann
Anlage: Anlage zur Haltung von 79.800 Masthähnchen in Viesebeck
Proiekt: Errichtung und Betrieb der O.g. Anlage nach NI. 7.1 c) Spalte 1 des Anhangs der
4. BlmschV
Verhandlungsleitung: Herr Mirk
Protokollführung: Frau Schabbach, Frau v. Uckro, Frau Kranki
Teilnehmer: Behördenvertreter
Frau Liebscher RP Kassel, Immissionsschutz, Verfahrensleiterin Herr Römer RP Kassel, Justitiariat Herr Kummer Hess. Landesamt f. Umwelt u. Geoplogie (HLUG) Frau Godt RP Kassel, Obere Naturschutzbehörde Herr DI. Lißmann RP Kassel, Obere Landwirtschaftsbehörde Frau Dr. Rothe RP Kassel, Obere Veterinärbehörde Herr DI. Butte Untere Veterinärbehörde Herr Kleibl Bauaufsichtsamt Herr Heinmüller Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Herr Schaake Bürgermeister Herr Ziesing Bauamt Wolfhagen
Herr Scheuermann Antragsteller Herr Wiederhold Architekt Herr Hause Architekt Herr Herdt Gutachter
Einwender und Öffentlichkeit
1. Eröffnung des Erörterungstermins
Der Verhandlungsleiter eröffnete um 10.00 Uhr den Erörterungstermin und begrüßte die Teilnehmer. Es nahmen zahlreiche Einwender, Vertreter der Presse sowie Personen derÖffentlichkeit teil.
2. Allgemeine Vorbemerkung!en Die von der Verhandlungsleitung vorgeschlagene Tagesordnung wurde gebilligt. DerVerhandlungsleiter wies daraufhin, dass eine Niederschrift in Form eines Ergebnis- und Verlaufsprotokolls erstellt wird, welches dem Antragsteller automatisch zugesandt wird. Die anwesenden Einwender erhalten eine Niederschrift, sofern sie dies in der Teilnehmerliste kenntlich gemacht haben.
Der Verhandlungs leiter bat darum, nicht im Saal zu rauchen.
Es wurde vorgeschlagen, gegen 12.30 eine kurze erste Pause einzulegen. Weitere Pausen werden im Verlauf des Erörterungstermins bekannt gegeben.
Der Erörterungstermin kann bei Bedarf am darauffolgenden Tag weitergeführt werden
2.1 Zweck des Erörterungstermins
Der Verhandlungsleiter erläuterte kurz Sinn und Zweck des Erörterungstermins:
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.
Die Erörterung soll den Einwendern die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern (§ 14 der 9. BImSchV).
Zudem dient die Erörterung der Genehmigungsbehörde dazu, weitere Sachverhalte für ihre Entscheidung über das Vorhaben zu erhalten.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 der 9. BImSchV). Der Gesetzgeber räumt aber nur denjenigen, die Einwendungen erhoben haben das Recht der Erörterung ein (§ 14 Abs.1 der 9. BImSchV). Personen, die keine Einwendungen erhoben haben, erhalten kein Rederecht.
3. Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller bzw. dessen Vertretung
Der Architekt des Antragstellers, Herr Wiederhold stellte kurz das Bauvorhaben mit den maßgeblichen Eckdaten vor. Es sollen 2 Stallgebäude (20 Versorgungstrakt errichtet werden. Die Traufhöhe soll 4 m, die Giebelhöhe 7 m bei einer Dachneigung von 15 von 10 m Gesamthöhe vorgesehen. Die Gebäude werden an einer Seite 2 m in das Gelände eingegraben.
Die Masthähnchen sollen in Bodenhaltung auf Einstreu gehalten werden.
2* 90 m), verbunden durch einen0 betragen. Anjeweils einer Giebelseite wird ein Abluftturm (Tunnellüftung)
4. Darlegung des bisherigen Genehmigungsverfahrens
Die Verfahrensleiterin erläuterte kurz den bisherigen Ablauf. Der Antrag wurde am 05.09.2006 gestellt. Nachdem die Unterlagen vervollständigt waren, wurde das Genehmigungsverfahren am
19.12.2006 eröffnet. Die Veröffentlichung erschien am 08.01.2007 im Staatsanzeiger und in der Wolfhager Allgemeinen. Die Antragsunterlagen lagen zwischen dem 15.01. - 14.02.07 beim RPKassel sowie im Rathaus der Stadt Wolfhagen aus. Einwendungen konnten vom 15.01. - 28.02.07 an beiden Stellen erhoben werden.
Am Verfahren wurden 21 Behörden als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle angeforderten Stellungnahmen liegen vollständig vor.
Es liegen fristgerechte Einwendungen von 170 Einwendern vor, 1 Einwendung ging erst nach dem Fristablauf ein.
5. Behandlung der Einwendungen
Der VerhandlungsfUhrer eröffnete die Erörterung der einzelnen Einwendungen. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit gab der Verhandlungs leiter zuvor bekannt, dass die einzelnen Einwendungen vorab von der Behörde in Themenbereiche zusammengefasst wurden, die wie mit der Tagesordnung bekannt gegeben wurden.
Der VerhandlungsfUhrer rief die Themenbereiche einzeln nacheinander auf und gab jeweils zuvor eine kurze Zusammenfassung der Einwendungen, die den Themenbereich inhaltlich erläuterten. Die Einwender bekamen danach die Gelegenheit, sich zu den einzelnen Themenbereichen zu äußern.
Danach wurden jeweils dem Antragsteller und den erschienenen Behördenvertretern Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.
5.1 Standortalternativen
Herr Pudewell fragte, ob Herrn Scheuermann andere Standorte angeboten worden sind, ob diese akzeptabel sind und wie er dazu steht.
Herr Hause stellte anhand einer Übersichtskarte diverse Standortalternativen vor (la, 1b, 2, 3, 4). Er erläuterte, dass Standort 1a war nicht erwerbbar war, daher wurde Standort 1b beantragt. Standort 2lag zu nahe am Ort sowie im Bereich einer Siedlungserweiterungsfläche. Standort 3 lag zu nah am
FFH-Gebiet und in Hauptwindrichtung auf die beiden Aussiedlerhöfe. Standort 4 lag zu nah am·FFH-Gebiet und ist nicht erschlossen.
Herr Schaake erläuterte die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte und die intensive Diskussion der Alternativen. Die Erschließung des Standortes 4 (Versorgung mit Strom, Wasser, Löschwasser) ist nur mit erheblichen zusätzlichen Investitionen möglich.
Eine Standortalternative konnte bisher nicht abschließend geprüft werden (Standort Pommernkaserne). Hier soll noch ein Ergebnis über die zukünftig möglichen Nutzungen erwartet werden.
Frau Godt fUhrte aus, dass Standort 4 aus Gründen des Landschaftsbildes nicht tragbar sei, der Standort mitten in der freien Landschaft liegt.
Frau Würfel hakte noch einmal nach Standort 4 bzw. Pommernkaserne als mögliche Standorte nach.
Herr Mirk fragte hierzu Herrn Scheuermann, ob er seinen Antrag zurückziehen oder ändern möchte.
Herr Scheuermann verneinte diese Frage, da die Grundstücke in der Pommernkasere derzeit noch nicht verfUgbar sind. Das Vorhaben soll nach Genehmigungserteilung kurzfristig realisiert werden.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Antragsteller aktuell keinen anderen Standort prüfen will.
Herr Kranz erhob den Einwand, dass die Privilegierung nicht gegeben sei sowie bei dem Betrieb
eine Scheinselbständigkeit vorliege. Er ergänzte, dass nur ein Futtermittellieferant sowie Abnehmer
der Masthähnchen vorhanden ist und keine Beschäftigten im Betrieb angestellt werden. Er verlas aus seiner Einwendung die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um die Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Bau GB) zu erhalten. Im Übrigen seien die Bemühungen und Gelder für das Dorferneuerungsprogramm durch das beantragte Vorhaben in Frage gestellt.
Herr Herdt erwiderte, dass der Betrieb Scheuermann eine nachhaltige Landwirtschaft betreibt. Die angesprochene Vertragsgestaltung ist übliche Praxis in der Landwirtschaft. Herr Scheuermann hat ein unternehmerisches Risiko zu tragen.
Herr Kleibl erläuterte, dass die Bauaufsichtsbehörde in ihrer ersten Stellungnahme die landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bestätigt hätte. Eine erneute Überprüfung auf Anlass des RP hat unter Einbindung des Amtes für ländlichen Raum ergeben, dass die Kriterien, insbesondere der Nachweis der eigenen Futtergrundlage, hierfür nicht gegeben sind. Wohl gleich ist der Betrieb Scheuermann ein landwirtschaftlicher Betrieb, der aufgrund seiner Anforderungen im Außenbereich anzusiedeln ist. Daher ist eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zutreffend.
Hierzu muss der Antragsteller nach Betriebsaufgabe eine Rückbauverpflichtung bei der Behörde eingehen.
Frau Schacht fragte, was Rückbau praktisch bedeute.
Herr Kleibl führte aus, dass damit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gemeint ist (landwirtschaftliche Nutzfläche). Hierzu ist eine finanzielle Sicherheit zu leisten.
Herr Herdt merkte an, dass Herr Scheuermann einen aktuellen Pachtvertrag nachreichen wird.
Damit könne seiner Ansicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wieder zu tragen kommen.
Herr Pudewell erkundigte sich, ob das Landschaftsbild eine Rolle hierbei spielt.
Herr Kleibl bemerkte, dass die Anlage eingegrünt werden soll.
Herr Kranz griff erneut den Aspekt der Scheinselbständigkeit in Bezug auf finanztechnische Gesichtspunkte bei der Prüfung der Privilegierung auf. Er wies daraufhin, dass ein Unternehmer seine Preise frei gestalten können muss. Weiter sei im Betreib keine Einstellung vorgesehen, somit liege keine unternehmerische Selbständigkeit vor. Herr Scheuermann ist seiner Ansicht nach weisungsgebunden an Lieferanten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Mirk fasste zu diesem Punkt zusammen, dass die Frage der Privilegierung erneut durch die Bauaufsicht des Landkreises Kassel geprüft werden muss. Die nun bekannt gewordenen Erkenntnisse sollen in die erneute Prüfung einfließen.
Dies wird von Herrn Kleibl bestätigt.
5.2.2 Erschließung
Herr Kranz führte aus, dass die Erschließung über den landwirtschaftlichen Weg im Engelbrechtzer Feld erfolgen soll. An der Einmündungsstelle zur Kreisstraße entstehe somit ein Unfallschwerpunkt.
Herr Schaake führte aus, dass die erschließungstechnischen Voraussetzungen des Standortes gegeben seien. Die Wasser bzw. Löschwasserversorgung, Stromanschluss sowie ein Feldweg sind vorhanden. Daher war eine Zustimmung des Magistrates der Stadt Wolfhagen möglich.
Frau Liebscher verlas die Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV), wonach keine Bedenken hinsichtlich der Anbindung an die Kreisstraße bestehen und auch sonst keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Herr Grahlow erkundigte sich nach dem abwassertechnischen Anschluss der Mastanlage und ob die Kläranlage für die Belastung ausgelegt sei.
Herr Hause führte hierzu aus, dass kein häusliches Abwasser beim Betrieb der Anlage anfällt. Das anfallende Reinigungswasser kann auf die Felder ausgebracht werden.
Frau Kühnhackel fragte, ob eine Entnahme aus dem öffentlichen Netz vorgesehen ist, oder ein Brunnen gebohrt werden soll.
Herr Hause sagte, dass die Wasserentnahme aus dem Netz erfolgen soll.
Frau Ahrens erkundigte sich, wer die Wegeausbaukosten von der Landstraße zu den Aussiedlerhöfen trägt.
Herr Schaake antwortete, dass die Stadt Wolfhagen keine Kosten übernehmen wird.
Herr Rieg erkundigte sich, wer für die Reparatur des Weges aufkommt.
Herr Schaake antwortete, dass dies im Einzelfall dann zu prüfen sei.
Herr Hause erläuterte anhand einer Tabelle das Verkehrsaufkommen zur Anlage. Es sind 3,2 LWK je Woche mit einer Achslast vonje 25 t vorgesehen.
Herr Kranz griff erneut den Unfallaspekt an der Einfahrt auf. Seiner Ansicht nach besteht ein Unfallschwerpunkt während des Einbiegevorgangs durch das Ausholen der LKW's.
Herr Mirk erwiderte, dass das ASV die Einwendung zur Prüfung erhalten hat.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Mirk fasste zu diesem Punkt zusammen, dass die Unfallgefahren noch einmal geprüft werden.
5.2.3 Bauordnungsrecht, Brandschutz
Frau Ruzicka erkundigte sich, ob die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Insbesondere ob ein 2. Fluchtweg für die Tiere vorhanden ist und ob die Fluchttüren manuell zu öffnen sind.5Herr Hause erläuterte, dass ein Fluchttor vorgesehen ist und dieses manuell zu öffuen ist. Ein zweiter Fluchtweg besteht für den Betreiber. Von den Tieren sowie der Einstreu gehe keine Brandlast aus, ansonst ist nicht Brennbares im Stall vorhanden.
Herr Kleibl fUhrte aus, dass bei einem Verhaben insbesondere die Löschwasserversorgung wichtig sei. Diese sei hier gesichert.
Herr Wiederhold ergänzte, dass ein Brandschutzkonzept vorliegt und alle Vergaben eingehalten werden.
Es gab es keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Mirk fasste zusammen, dass der Punkt Fluchtwege nochmals geprüft wird.
Herr Mirk führte hierzu an, dass aufgrund einer Einwendung die Regionalplanungsbehörde erneut gehört wurde. Das Vorhaben steht den Belangen des Regionalplanes Nordhessen 2000 sowie des Entwurfes 2006 nicht entgegen.
Herr Kranz erkundigte sich nach der Siedlungserweiterung westlich der Ortslage (Lage der Standortalternative 2 des Stalls). Hierfür sei die Windrichtung kritisch zu beurteilen.
Herr Schaake antwortete, dass noch keine konkreten Aufstellungsplanungen bestehen. Die Auswirkungen müssen jedoch geprüft werden.
Es gab es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
5.3.2 Natur- und Landschaftsschutz, Orts- und Landschaftsbild, Erholungswert
Herr Kranz führte aus, dass mit dem Vorhaben der Mindestabstand von 300 m zum südlichen FFH Schutzgebiet nicht eingehalten ist.
Frau Godt antwortete hierzu, dass dies richtig sei. Sie erläuterte zunächst die grundsätzliche Konfliktsituation. Eine größere Entfernung zum Naturschutzgebiet (NSG) bedeute auch eine größere Nähe zur Ortslage und umgekehrt. Der geplante Standort ist aus Naturschutzsicht günstig, da anhand des Gutachtens zur Verteilung das Ammoniak vom NSG weggeweht wird.
Herr Pudewell bemerkte, dass das Landschaftsbild aber injedem Fall beeinträchtigt wäre.
Frau Godt antwortete, dass eine Verunstaltung nicht gegeben sei und das Vorhaben aus Sicht des Landschaftsbildes verträglich sei.
Herr Mirk ergänzte hierzu, dass auch die beteiligte Denkmalschutzbehörde keine Bedenken erhoben habe.
Herr Hause veranschaulichte die Situation am Vorhabensstandort mittels einer Fotomontage aus 2 Ansichten.
Frau Pudewell fragte, ob Schornsteine vorgesehen sind.
Herr Hause verwies auf je einen vorgesehenen Abluftturm an jedem Stall.
Es gab es keine weiteren Wortmeldungen.
5.3.3. Immissionsschutz 5.3.3.1 Windverteilung, Gerüche, luftfremde Stoffe, Lärm, Stand der Technik
Herr Kranz bemerkte, dass das Windgutachten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) die tatsächliche Situation vor Ort nicht erfasst. Die Windrichtung ist praktisch feststellbar, der Wind dreht sich teilweise auf das Dorf zu.
Seine Frage sei nun, ob dann die Immissionen auch noch vertretbar sind. Er meint, die Klimaveränderung wäre zu berücksichtigen, die Windrichtung ändert sich häufig und somit wäre das Gutachten in Frage zu stellen.
Herr Herdt erläuterte zunächst seine Herangehensweise als Gutachter.
Für die Grunddatenerhebung greift er auf verschiedene Literaturwerte für Emissionsparameter zurück. Er veranschaulichte anhand einer Tabelle, welcher Literaturquelle er die Emissionsfaktoren entnommen hatte. Als Fundstellen führte er hierzu die TA Luft, Umweltbundesamt, Landwirtschaftskammer Weser-Ems sowie Cloppenburger Leitfaden an.
Anhand eines Luftbildes zeigte er die Lage der Immissionsquellen und Beurteilungspunkte in Viesebeck.
Dann erläuterte er die Ergebnisse seines Gutachtens. Diesem liegt eine amtlich bestätigte Windverteilung vom DWD zugrunde. Für die Beurteilung der Gerüche sind die Grenzwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) verwendet worden.
Im Gutachten wurden für die Parameter Geruch, Ammoniak sowie die Stickstoffdeposition die Vorbelastung (ohne Stall), die Zusatzbelastung durch den Stall sowie die Gesamtbelastung ermittelt. Für den Parameter Staub war eine Prognose nicht erforderlich, da der Bagatellmassenstrom gern. TA Luft unterschritten war und somit keine Beeinträchtigung durch diesen Parameter zu besorgen ist.
Herr Herdt zeigte anhand der Verteilung der Gesamtbelastung für Gerüche, welche Änderungen sich bei einer Annahme, dass der Wind zu 100 % direkt ins Dorfweht, ergeben würden. Hiernach wäre ein allgemeines Wohngebiet zulässig und keine unzulässige Belastung zu besorgen.
Hinsichtlich Ammoniaks sind im FFH-Gebiet insgesamt max. 1 zu erwarten. Das Vorsorgeprinzip gern. TA Luft führt jedoch dazu, dass zum Schutz des NSG ein hoher Kamin realisiert werden soll.
Gern. TA Luft sind weiter Maßnahmen zum Schutz vor Keimen zu treffen. Hier gehört zum Stand der Technik, dass das Stallmanagement gern. der "Guten fachlichen Praxis" erfolgt und zusätzlich eine Reinigung und Desinfektion vorgesehen ist. Hiermit ist sicherzustellen, dass keine unzulässige Keimbelastung hervorgerufen wird.
Frau Pudewell fragte nach, was unter Sonderbeurteilung zu verstehen ist.
Herr Herdt erklärte, dass an den benachbarten Aussiedlerhöfen die Mindestabstände gern. TA Luft nicht eingehalten werden. Im Ergebnis der Sonderbeurteilung ergab sich rür die beiden Standorte eine Gesamtbelastung für den Parameter Geruch von 10 bzw. 14 % der Jahresstunden. DieseBelastung ist zulässig.
Herr Kummer bestätigte die Ergebnisse des Gutachtens. Er führte aus, dass ein Heranziehen von theoretischen Werten der üblichen Vorgehensweise entspricht. Eine Ermittlung der örtlichen Verhältnisse dauere üblicherweise 2 bis 3 Jahre.
7Ilg/m3 (Mikrogramm je Kubikmeter)Die im Gutachten verwendete Theorie wurde bei der Prüfung durch die HLUG mit lokalklimatischen Verhältnissen verglichen. Im Ergebnis kommt es zu keiner Benachteiligung der Bevölkerung durch eine Vorgehensweise wie im Gutachten.
Herr Rieg erkundigte sich nach der Konstruktion des Kamins und ob eine Kamineffekt eintritt.
Herr Hause erläuterte die Ausflihrungsweise (Metallkamin). Der Kamineffekt wird auch mittels eines Prallblechs sichergestellt.
Frau Würfel erkundigte sich was geschieht, wenn die Bürger höhere Werte als die Mittelwerte des Gutachtens wahrnehmen.
Herr Kummer verwies auf die Beschwerdemöglichkeit.
Herr Mirk erläuterte, dass Beschwerden an die Überwachungsbehörde, den Landkreis Kassel zu richten sind. Ggf. muss nachträglich angeordnet werden oder der Betreiber bessert freiwillig nach.
Herr Kleibl bestätigte, dass der Landkreis Kassel Überwachungsbehörde ist. Er bat jedoch im Vorfeld um genaue Überprüfung, da tatsächliche Überprüfungen finanziell und zeitlich sehr aufwendig sind.
Herr Grahlow merkte an, dass das verwendete Ausbreitungsberechnungsmodell AUSTAL 2000 den Geländeeinfluss nicht berücksichtigt. Weiterhin geht das Programm davon aus, dass innerhalb einer Schicht von 20 m vom Boden keine Luftverwirbelung stattfindet. Bei einer Schomsteinhöhe von 10 m wird das Dorf direkt angeströmt.
Herr Kummer flihrte hierzu aus, dass AUSTAL 2000 den Geländeeinfluss nur z.T. berücksichtigt.
Jedoch handelt es sich bei den topografischen Verhältnissen in Viesebeck aus seiner Sicht nicht um ein Kaltluftentstehungsgebiet mit Strömung direkt aufs Dorf. Die Schomsteinhöhe von 10m ist als positiv zu bewerten.
Herr Rieg merkte an, dass 10m Kamin flir das Landschaftsbild zu hoch sind und flir einen sicheren Abluftstrom zu niedrig. Weiter gebe es persönliche Erfahrungen, dass durch die örtlichen Mulden die Winde südlich aufs Dorf zu wehen.
Herr Kummer bestätigte auch flir den allgemeinen Abluftstrom, dass die Kaminhöhe ausreicht.
Frau Ahrens fragte nach den Gerüchen bei der Mistausbringung.
Herr Mirk erläuterte, dass hierflir kein direkter Bezug zur Hähnchenmastanlage besteht. Die Ausbringung muss jedoch nach allgemeinen Vorschriften erfolgen.
Frau Würfel fragte nach der Belastung durch Feinstaub und warum keine Filtertechnik zum Einsatz kommt.
Herr Herdt erläuterte, dass Filteranlagen fUr Staub existieren, sie aber im vorliegenden Fall nicht erforderlich sind, da die Grenzwerte sicher eingehalten werden können. Für das Entlüftungsrohr des Futtersilos ist ein Filter geplant.
Herr Kummer bestätigte, dass Filter bei der Stallanlage nicht vorgeschrieben sind. Ggf. wäre dies eine freiwillige Maßnahme, die zum Dorffrieden beitragen könne.8Herr Scheuermann ist derzeit nicht zu dieser freiwilligen Maßnahme bereit, da sich die Filter in der Praxis nicht bewährt haben.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
Der Verhandlungsleiter kündigte eine Pause von 12.30 bis 13.00 Uhr an. Frau Ruzicka bat darum, den Punkt Tierschutz vorzuziehen und gleich nach der Pause zu behandeln.
Der Verhandlungsleiter gab dem statt.
5.4 Tierschutz
Frau Ruzicka wiederholte ihre schriftlichen Argumente: Platzangebot, Zuchtform, Sachkunde des Halters für die Haltung und das Töten der Tiere, Wasserverfügbarkeit. Sie vermutet bei der Stallanlage Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Tierhaltungs- Nutztierverordnung und nannte verschiedene EU-Verordnungen.
Aus Tierschutzgründen ist eine Besatzdichte schon ab 25 Ruheverhalten mehr möglich sei, was den Tieren als Grundbedürfnis zuzugestehen ist.
Herr Scheuermann wird vor Inbetriebnahme einen Fachkundenachweis für das Halten und Töten vorlegen.
Herr Dr. Butte erläuterte kurz Inhalte und Ablauf des 14-tägigen Lehrgangs. Dieser wird bei einem örtlichen Veterinär absolviert werden.
Frau Dr. Rothe erläuterte ausführlich die Rechtsgrundlage zu der Besatzdichte von 35 Endmast und stellte klar, dass die deutsche freiwillige Vereinbarung (Bundeseinheitliche Eckwerte von 1999) im Rahmen der EU-Vorgaben liegt (30 - 38 zu 48 Frau Wagner zitierte aus einem Gutachten von 2000 (auch Inhalt ihrer Einwendung) und fragte, warum diesen neuen Erkenntnissen im Tierschutzbereich keine Aufmerksamkeit beigemessen wird.
Sie und Frau Ruzicka sehen eine Prüfung entsprechend o.g. wissenschaftlichen Gutachten in jedem Einzelvorhaben als notwendig an. Frau Ruzicka verweist auf den Qualzuchtaspekt.
Herr Mirk wies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hin und fragte bei Frau Dr. Rothe nach, ob es eine rechtlich verbindliche Vorgabe zur Einhaltung niedrigerer Besatzdichten gibt.
Frau Dr. Rothe erläuterte, dass der Entwurf der EU-Richtlinie derzeit 30 Einzelfall auch höhere Besatzdichten zulässt. Das Eckpunktepapier ist eine belastbare rechtliche Vereinbarung. Sollte eine strengere Vorgabe verbindlich werden, müssen alle Tierhalter daran angepasst werden. Alle derzeitigen Tierhaltungen in Hessen müssen 35 Frau Ruzicka sprach an, dass nicht alle Tiere an die Nippeltränken herankommen.
Herr Scheuermann erklärte hierzu, dass für kleinere Tiere an den Nippeltränken Auffangschalen vorgesehen sind.
Frau Wagner erkundigte sich nach der tierärztlichen Versorgung flir kranke und schwache Tiere.
Herr Scheuermann antwortete, dass hierfür ein separater Bereich vorgesehen ist und die Tiere von ihm ausgesondert werden.
9kg/m2 abzulehnen, da kein natürlicheskg/m2 in derkg/m2) sowie, dass auch Abweichungen biskg/m2 zulässig wären.kg/m2 vorsieht, imkg/m2 als Grenze einhalten.Frau Ruzicka fragte, wer die tierärztliche Versorgung übernimmt.
Herr Dr. Butte antwortete, die Betreuung und Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzes erfolgt durch den zuständigen Amtstierarzt vor Ort.
Herr Kranz wollte wissen, ob die Erkenntnisse des Nationalen Bewertungsrahmen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) in das Genehmigungsverfahren einfließen.
Herr Kummer erläuterte, dass die Diskrepanz zwischen Tierschutz und Umweltschutz durch das Kuratorium bewertet werden soll.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
5.4.2 Tierseuchengefahr
Frau Ruzicka erkundigte sich nach der möglichen Tierseuchengefahr.
Herr Dr. Butte erläuterte hierzu, dass die Gefahr der Geflügelpest (Vogelgrippe) sehr gering ist, da es sich um einen geschlossenen Betrieb handelt. Wichtig sind Vorsichtsmaßnahmen wie Schutzkleidung, Desinfektion und das nur wenige Personen Zutritt zum Stall haben.
Frau Ruzicka fragte nach der Mutationsgefahr.
Frau Dr. Rothe hält dies momentan für ausgeschlossen.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.
5.4.3 Fachkunde des Tierhalters
Dieser Punkt wurde bereits unter Punkt 5.4.1 abgehandelt.
Wie vor der Pause vereinbart, wird mit Punkt 5.3.3.2 fort gefahren.
5.3.3.2 Gesundheitsgefahren
Herr Pudewell erläuterte, die Gesundheit ist ein hohes Gut. Kann die TA Luft u.a. negative gesundheitliche Auswirkungen ausschließen im Hinblick auf eine wachsende Allergie- und Asthmazahl?
Herr Mirk verwies auf die Beteiligung des Gesundheitsamtes im Genehmigungsverfahren, die Stellungnahme des Gesundheitsamtes wurde verlesen. Das Ergebnis lautet, es gibt keine Bedenken.
Frau Dr. Rothe erläuterte, dass Salmonellen (Campylobacter) nur durch Verzehr bzw. ungenügende Vorbehandlung von Speisen auf den Menschen übertragen werden können. Es bestehe keine Gefahr für die Anwohner durch eine Übertragung durch die Luft.
Herr Kranz bemerkte, dass Gefahren durch andere Austragungswege, z.B. den Transport bestehen.
Frau Würfel wollte wissen, welche Schädigung die nähere Umwelt nehmen kann.
10Frau Godt erläuterte, dass der Stickstoff für die Magerrasenfläche im NSG relevant sei, hier jedoch Werte unterhalb einer angenommenen Schädigung erwartet werden, insbesondere weil der Wind von NSG abgewandt weht.
Herr Kranz bemerkte, dass die umliegenden Felder von den Emissionen beaufschlagt werden. Ist auch die Nahrungskette beeinträchtigt?
Frau Dr. Rothe erläuterte, dass Bakterien und Viren ohne Wirt nicht überlebensfähig sind.
Herr Schwarz fragte, ob die Auswirkungen hinsichtlich des Allergierisikos geprüft wurden. Was ist, wenn Allergien und Asthma durch die Anlage verstärkt auftreten?
Herr Mirk sagte, dass dieser Aspekt durch das Gesundheitsamt geprüft werden solle.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
5.3.3.3 Reststoffverwertung
Herr Scheuermann verfügt über einen Abnahmevertrag mit der Biogasanlage Volkmarsen. Die Ausbringung des zurückgenommenen Gärsubstrates soll mit Schleppschläuchen erfolgen.
Herr Dr. Lissmann erläuterte, dass Geflügelkot wie Gülle behandelt wird. Für die Ausbringung auf Äckern gibt es z.B. eine Begrenzung der Nährstoffgehalte für Stickstoff und Phosphor sowie Z.B. die Maßgabe einen Abstand von 3 - 10m zum Gewässer einzuhalten.
Der Entsorgungsweg bei der Anlage Scheuermann ist gesichert. Der gesamte Kot geht in die Biogasanlage und wird auch dort zwischengelagert.
Herr Kranz erkundigte sich nach dem Transport. Dieser geht durch ein Wasserschutzgebiet.
Herr Hause erläuterte, dass Geflügelkot eine trockene Substanz ist, die an Ort und Stelle wieder aufgenommen werden kann. Bei einem Unfall kann nichts in den Boden versickern.
Das Reinigungswasser wird aufgefangen und wird auf die Felder ausgebracht.
Frau Briegel fragte, was mit dem Desinfektionsmittel geschieht.
Herr Herdt erläuterte, dass das Desinfektionsmittel erst nach der Nassreinigung angewendet wird und sich binnen 30 Tagen abbaut.
Frau Kankainen erkundigte sich, wie viel Kot anfällt.
Herr Hause antwortete. Insgesamt 1.276 m3/a, dies entspricht ca. 34 LKW je Jahr, ca. 3 - 4 LKW pro Durchgang.
Herr Pudewell fragte, aufweichen Feldern ausgebracht werden soll.
Herr Scheuermann antwortete, dass der Kot zunächst in die Biogasanlage geht und das Gärsubstrat auf seine eigenen Felder ausgebracht werden soll.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
Frau Pudewell erkundigte sich, wer das Gutachten zum Antrag in Auftrag gegeben hat.
Herr Mirk erläuterte, dass Herr Scheuermann das Gutachten beauftragt hat. Herr Kummer hat im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob das Gutachten anerkannt werden kann.
Frau Kankainen erläuterte, dass die Dorferneuerung mit großem Einsatz umgesetzt wurde. Der
geplante Stall macht dies nun hinfällig.
Herr Mirk verwies darauf, dass die Anlagengenehmigung nur von öffentlich rechtlichen Aspekten
abhängen kann.
Herr Schaake bekräftigte, dass der Zusammenhang mit Dorferneuerung nicht als öffentlich
rechtlicher Aspekt gesehen werden kann.
Frau Pudewelliegte dar, dass der Dorffrieden nun erheblich gestört sei. Sie appellierte an Herrn
Scheuermann, noch einmal über den Standort nachzudenken.
Herr Schacht besitzt ein Nachbargrundstück, welches nun erheblich an Wert verlieren würde, da
nun sicher niemand dort mehr bauen wolle.
Herr Pudewell bemerkte, dass ein Verkauf der Immobilien später zum Problem würde.
Herr Mirk verwies erneut auf die gebundene Entscheidung einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung, sofern öffentlich rechtliche Aspekte nicht entgegenstehen.
Herr Kranz bat bei der Prüfung auch diese Punkte zu berücksichtigen und im Zweifel die
Genehmigung zu versagen.
Herr Mirk versicherte, beide Seiten gerecht zu behandeln. Darüber hinaus verwies er auf die
Klagemöglichkeit der Einwender.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
5.5.3 Sonstiges
Es gab keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.
Der Verhandlungsleiter fragte die Anwesenden, ob alle Einwendungen ausreichend behandelt
wurden. Dem wurde stillschweigend zugestimmt - zusätzlicher Erörterungsbedarfbestand somit
nicht mehr.
Einwendungen wurden nicht zurückgenommen.
Herr Pudewell bedankte sich ausdrücklich rur die faire und sachliche Verhandlungsleitung.
Herr Mirk dankte ebenfalls den Beteiligten rur die faire und sachliche Gesprächsatmosphäre.
126. Hinweis auf den weiteren Verlauf des VerfahrensZu verschiedenen Themen sollen die dort angesprochenen offenen Punkte unter Beteiligung der
jeweiligen Fachbehörde geprüft werden.
Im Anschluss an den Erörterungstermin ist mit einer Entscheidung nach ca. 4 Wochen zu rechnen.
Die Entscheidung über den Antrag ist zu veröffentlichen (§ 21a der 9. BImSchV)7. Ende des Erörterun2sterminsNachdem keine Wortmeldungen mehr vorgebracht wurden, wurde der Erörterungstermin um 14.26
Bereits zur letzten Kommunalwahl im März 2006 haben die Wolfhager GRÜNEN in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass sie sich für ein besonderes, ökologisches Umfeld für die Menschen - ohne gentechnisch veränderte Pflanzen einsetzen.
Nunmehr gibt est neben den Initiativen auf Bundes- Landes- und Kreisebene auch die "Initiative Gentechnikfreie Region Wolfhagen", die mit einer Auftaktveranstaltung am 24.10.2007 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal "Altes Rathaus" in Wolfhagen startet.
Wer mehr über die Arbeit der Initiativen wissen möchte, findet nachfolgend einige Links:
Die Stadtwerke Wolfhagen und die Agentur Energie 2000 haben als Auftakt der o.a. Aktion an zwei Abenden den Film "Eine unbequeme Wahrheit" vorgeführt. Aus dieser Aktion heraus hat sich die Bürgerinitiative "Klimaschutzoffensive Wolfhagen" gegründet, die vom 14. bis 16.05.07 drei weitere Filmvorführungen anbietet. Derzeit ist eine eigene Homepage unter www.klimaoffensivewolfhagen.de in Arbeit. Wer mehr über den Film wissen möchte, klickt bitte hier.
Antrag der Wolfhager GRÜNEN in der Stadtverordnetensitzung vom 20.04.2006:
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wolfhagen-Kernstadt sowie TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Siemensstraße in Wolfhagen-Kernstadt
Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass es außer des zur Abstimmung stehenden Grundstückes andere Alternativen geben muss und diese nochmals im Fachausschuss behandelt werden sollen. Die geplante Erschließung des vorgesehenen Geländes in den Bruchwiesen würde nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen das „grüne Band“ der Innenstadt nachhaltig stören und somit dem Ziel entgegenstehen, die Innenstadt als „Wohlfühlstadt“ auszubauen. Ferner wird eine von Bündnis 90/Die Grünen angestrebte Optimierung des Fremdenverkehrs erschwert und langfristig gesehen mehr Schaden als Nutzen entstehen.